Ihr Notar hat im Eltern-Kind-Verhältnis zahlreiche Aufgaben:

Aufgabe des Notars ist es, die Beteiligten über die weitreichenden rechtlichen Folgen ihrer Erklärungen zu belehren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer www.notar.de unter der Rubrik „Themen“

Sorgeerklärung

Sind die Eltern bei der Geburt ihres gemeinsamen Kindes nicht verheiratet, so können sie durch notarielle Sorgeerklärungen erreichen, dass ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ist ein Elternteil nicht mit der gemeinsamen Sorge einverstanden, steht die Alleinsorge für das Kind der Mutter zu.

Adoption

Bestehen keine verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Kindern und den sie versorgenden Erwachsenen werden diese erst über eine Annahme als Kind (Adoption) hergestellt.

Beispiel: Eine Frau heiratet einen Mann mit zwei Kindern aus erster Ehe.

Maßgeblich ist das Wohl des Kindes. Daneben muss ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis zwischen den Adoptiveltern und dem Kind vorliegen. Um dies festzustellen, verbringt das Kind i.d.R. eine Pflegezeit von ca. einem Jahr in der Familie. Teilweise sind auch Einwilligungserklärungen erforderlich. Ihr Notar berät Sie hierzu gern.

Bei Ihrem Notar wird der Adoptionsantrag notariell beurkundet. Ihr Notar bespricht mit Ihnen die Adoptionsvoraussetzungen und teilt Ihnen mit, welche Unterlagen erforderlich sind. Liegen alle Voraussetzungen vor, spricht der Familienrichter die Adoption aus. Das Adoptivkind erwirbt dann die Stellung eines leiblichen Kindes und damit alle Rechte und Pflichten gegenüber seinen Adoptiveltern.

Auch für Volljährige besteht die Möglichkeit als Kind angenommen zu werden. Dabei können die rechtlichen Beziehungen zu den leiblichen Eltern fortbestehen, so dass das Kind zusätzliche Eltern oder einen zusätzlichen Vater oder Mutter erhält. Entscheidend ist auch hier das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses.