Testament und Erbvertrag: Warum zum Notar?

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Die wichtigsten Grundsätze des Erbrechts sind erfahrungsgemäß weithin unbekannt. Dadurch treten im Erbfall häufig schwerwiegende Probleme auf.

Ein Testament kann durch Ihren Notar oder als eigenhändiges Schriftstück errichtet werden. Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden.

Rechtsanwälte beraten teilweise auch im Erbrecht. Beachten Sie aber bitte, dass diese nur Testamente entwerfen können, die Sie dann von Hand abschreiben müssen.

Vorteile eines notariellen Testaments

Folgende Gründe sprechen dafür, Ihren Notar mit der Abfassung des Testaments zu betrauen:

Komplexe rechtliche Situation
Der Laie ist meist überrascht über die rechtliche Situation und kann damit selbst nicht richtig umgehen.

Achtung!

Selbst der „Normalfall“ von Ehegatten mit nur gemeinsamen Kindern und einem selbst genutzten Eigenheim hält Überraschungen bereit, wie z.B. den Pflichtteil von Kindern. Nutzen Sie daher die Beratung durch Ihren Notar.

Insbesondere in folgenden Fällen ist die Rechtslage so kompliziert, dass eine notarielle Beratung und Beurkundung dringend zu empfehlen sind:

  • Nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Ehepartner in zweiter Ehe, mit oder ohne ersteheliche Kinder
  • Patchworkfamilien, also bei nicht nur gemeinsamen Kindern
  • Unternehmen im Nachlass, auch wegen der Kreditwürdigkeit bei Banken und steuerlichen Fragen, z.B. Aufdeckung stiller Reserven
  • Behinderte oder finanziell bedürftige Familienangehörige
  • Drohender Streit zwischen den Erben
  • Fremde Staatsangehörigkeit
  • (Zweit-)Wohnsitz im Ausland
  • Große Vermögenswerte, insbesondere auch wegen der Erbschaftssteuer
  • Gesellschaftsanteile im Nachlass

Rechtssichere Formulierung

Achtung!

Im Falle eines eigenhändigen Testaments ergeben sich nach dem Tod häufig erhebliche Zweifel, was der Erblasser wirklich gewollt hat. Oftmals ist dies nicht eindeutig formuliert. Das „Juristendeutsch“ ist dem Erblasser in der Regel unbekannt. Wer mit den erbrechtlichen Begriffen nicht vertraut ist, sagt häufig etwas anderes, als er meint.

Wer kennt schon den genauen Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis, zwischen Nacherbe und Schlusserbe oder zwischen Erb- und Pflichtteilsverzicht? Wer weiß schon genau, ob der länger lebende Ehegatte nochmals ein neues Testament errichten darf? Auslegungsschwierigkeiten und Auseinandersetzungen unter den Erben sind dann die Folge. Dies führt in zahlreichen Fällen auch innerhalb von Familien zum teuren Streit zwischen den Erben.

Dies kann durch klare und präzise Formulierungen Ihres Notars vermieden werden.

Beratung inklusive!
Das eigenhändige Testament hat den Nachteil, dass oft keine rechtliche Beratung erfolgt. Eine solche Beratung ist allerdings dringend zu empfehlen, da viele rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten dem Bürger unbekannt sind. Zum Beispiel gibt es gesetzliche Beschränkungen durch das Pflichtteilsrecht.
Beim Notar werden Sie ausführlich zur Gestaltung Ihres Testaments beraten. Lassen Sie das Testament beurkunden, entstehen Ihnen neben der Gebühr für die Beurkundung keine Mehrkosten durch die Beratung.

Bei größeren Vermögen ist eine qualifizierte Beratung auch aus steuerlicher Sicht dringend anzuraten.

Achtung!

Gerade das beliebte „Berliner Testament“, bei dem sich Ehegatten zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen, hat im Einzelfall erhebliche steuerliche Nachteile.

Keine Formfehler

Achtung!

Immer wieder tauchen „private“ Testamente auf, die unwirksam sind. Zum Beispiel fehlt die Unterschrift oder es wurde nicht eigenhändig errichtet.

Solche Formfehler sind bei einem notariellen Testament ausgeschlossen.
Auch die Testierfähigkeit (d.h. die Fähigkeit, ein Testament rechtswirksam zu errichten, zu ändern und aufzuheben) wird von Ihrem Notar geprüft und bestätigt. So kann ein notarielles Testament nicht aus diesen Gründen angefochten werden.

Sichere Verwahrung und Auffindung
Das notarielle Testament bzw. der Erbvertrag wird in einem versiegelten Umschlag in die amtliche Verwahrung von Amtsgericht bzw. Notar genommen. Damit wird sichergestellt, dass die Verfügungen des Erblassers nicht mehr verändert oder vernichtet werden können.

Außerdem wird ihr Testament oder Erbvertrag im zentralen Testamentsregister registriert. So besteht die Sicherheit, dass das Testament oder der Erbvertrag nach dem Tode automatisch gefunden und den Erben zugeschickt wird.

Überschaubare Kosten

Achtung!

Eigenhändige Testamente lösen neben den Kosten für den Rechtsanwalt nach dem Sterbefall für die Hinterbliebenen hohe Kosten für die Erteilung eines Erbscheins aus. Dies ist im Ergebnis meistens teurer als die Kosten der Beratung und Beurkundung bei Ihrem Notar.

Der Gang zum Notar ist daher nicht nur verhältnismäßig günstig. Er spart im Ergebnis sogar Kosten, weil der nach dem Sterbefall sonst erforderliche Erbschein durch die notarielle Urkunde regelmäßig ersetzt wird.

Fazit

Daher ist es empfehlenswert, Rechtsberatung durch Ihren Notar in Anspruch zu nehmen. Ihr Notar wird Ihren Willen ermitteln und die gewünschten Verfügungen in die richtige rechtliche Form umsetzen. Die Beratung löst übrigens neben der Gebühr für die Beurkundung keine weiteren Kosten aus: Beratung inklusive!

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer www.bnotk.de unter der Rubrik „Bürgerservice“ und auf der Homepage des Zentralen Testamentsregisters www.testamentsregister.de.